Testament

Wer bekommt was? Vielleicht haben Sie schon mal daran gedacht, Ihrer Enkelin die Lieblingskommode und Ihrer Nichte ein besonders Schmuckstück zu vermachen. Wenn Sie sterben, ohne Ihre Wüsche vorher schriftlich festgehalten zu haben, tritt allerdings die gesetzliche Erbfolge ein. Diese muss nicht unbedingt Ihren Vorstellungen entsprechen und kann außerdem zu Streit unter den Angehörigen führen. Nach dem Tod etwas an geliebte Menschen weiterzugeben, kann aber auch eine ganz besondere Geste sein und Gegenstände zu ganz wertvollen Erinnerungsstücken machen. Nehmen Sie sich deshalb am besten ein wenig Zeit für Ihr Testamtent

Ihr Testament können Sie selbst erstellen. Dabei ist es unbedingt notwendig, dass Sie es handschriftlich verfassen und mit Ihrem vollen Namen unterschreiben. Sie können Ihr Testament jederzeit abändern oder neu entwerfen. Um Missverständnissen vorzubeugen, vergessen Sie dabei nicht, die jeweilige Version mit dem aktuellen Datum zu versehen. Diese Form des Testaments nennt sich holografisches Testament.
Besonders bei komplexen Vermögensregelungen empfiehlt es sich, ein öffentliches Testament anzulegen. Das bedeutet, dass Sie Ihre Erbfolge mit einem Notar besprechen. Hierbei reicht es, wenn Sie ihm Ihre Wünsche mündlich mitteilen. Der Notar holt dann abschließend Ihre Unterschrift ein.

In beiden Fällen ist es wichtig, dass Sie Ihren Angehörigen von der Existenz und dem Aufbewahrungsort Ihrer Nachlassregelung berichten.

BMJV-Broschüre "Erben und Vererben"